Beschwerden

Alle unsere Kund:innen sind uns wichtig und jede:r hat das Recht, guten Service zu erwarten und Hilfe zu bekommen, wenn etwas schiefläuft.

Wenn etwas nicht wie erwartet klappt, zögere nicht, dich mit unserem Kundenservice in Verbindung zu setzen. Wir möchten alle Probleme oder Missverständnisse ausräumen und werden deine Meinung weitergeben, wenn du Feedback hast. Solltest du nach der Kontaktaufnahme mit unserem Kundendienst weiterhin unzufrieden sein, beschreiben die folgenden Schritte unser Beschwerdeverfahren und was du im Falle einer Beschwerde tun kannst.

1. Eine Beschwerde bei Klarna einreichen

Der erste Schritt in unserem Beschwerdeverfahren besteht darin, dass du unseren Kundenservice kontaktierst und eine Beschwerde einreichst. Wir bearbeiten alle Beschwerden so schnell wie möglich und effizient und bleiben dabei positiv. Wir bemühen uns, die Angelegenheit während deines ersten Kontakts mit uns zu lösen. Sollte dies nicht möglich sein, werden wir dich während der Bearbeitung auf dem Laufenden halten. Unser Ziel ist es, deine Beschwerde so schnell wie möglich zu bearbeiten und eine Lösung zu finden – in der Regel innerhalb von 14 Werktagen. Wenn du mit der Lösung deiner Beschwerde immer noch unzufrieden bist, kannst du dem nächsten Schritt folgen, um eine unparteiische Überprüfung der Bearbeitung deiner Beschwerde zu veranlassen.

2. Verbraucher-Ombudsperson

Nachdem du von unserem Kundenservice eine endgültige Antwort auf deine Beschwerde erhalten hast, kannst du die Entscheidung anfechten, indem du dich an die Klarna Verbraucher-Ombudsperson wendest. Diese Person ist außerhalb des regulären Kundenservice angesiedelt und hat die Funktion, die Interessen von Klarna Kund:innen zu vertreten. Die Verbraucher-Ombudsperson untersucht Beschwerden, die bisher nicht zur Zufriedenheit der Kund:innen gelöst werden konnten, und unterstützt die Lösung von Problemen auf unparteiische und unvoreingenommene Weise.

Die Verbraucher-Ombudsperson prüft die Beschwerde sorgfältig und nimmt eine abschließende Bewertung vor.

Kontaktiere die Verbraucher-Ombudsperson hier.

3. Wenn du immer noch unzufrieden bist

Für Beschwerden über die Klarna Dienste gelten die auf https://www.klarna.com/de/feedback-und-beschwerden/ bereitgestellten Informationen. Wenn Sie eine Beschwerde an Klarna richten möchten, können Sie Ihre Beschwerde über das Kontaktformular auf der Klarna Website (https://www.klarna.com/de/feedback-und-beschwerden/), per E-Mail an kunde@klarna.de oder postalisch mit dem Vermerk „Beschwerde“ an die Adresse von Klarna übermitteln. Wir werden versuchen, Ihre Beschwerde schnellstmöglich zu beantworten.

Informationen zur Online-Streitbeilegung:

Klarna Bank AB, German Branch nimmt an keiner anerkannten privaten Verbraucherschlichtungsstelle für die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten teil.
Wenn Klarna Ihre Beschwerde nicht ausräumen kann, haben Sie die Möglichkeit, sich an folgende Stellen zur aussergrichtlichen Streitbeilegung zu wenden:

(1) Das schwedische Zentralamt für Verbraucherstreitigkeiten (ARN) (Allmänna reklamationsnämnden, Post box 174, 101 23 Stockholm, Schweden). Informationen über die Voraussetzungen sind auf der Website des ARN (http://www.arn.se/) erhältlich.

(2) Anrufung der bei der Deutschen Bundesbank eingerichteten Verbraucherschlichtungsstelle
Bei Streitigkeiten aus der Anwendung

  • der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen,

  • der §§ 491 bis 508, 511 und 655a bis 655d des Bürgerlichen Gesetzbuchs sowie Artikel 247a § 1 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch,

  • der Vorschriften betreffend Zahlungsdiensteverträge in den §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs, in der Verordnung (EU) 2021/1230, in der Verordnung (EU) Nr. 260/2012, oder in der Verordnung (EU) 2015/751,

  • der Vorschriften des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes, soweit sie Pflichten von E-Geld-Emittenten oder Zahlungsdienstleistern gegenüber ihren Kunden begründen, oder

  • der Vorschriften des Zahlungskontengesetzes, die das Verhältnis zwischen einem Zahlungsdienstleister und einem Verbraucher regeln

kann die bei der Deutschen Bundesbank eingerichtete Verbraucherschlichtungsstelle angerufen werden. Der Antrag auf Durchführung des Schlichtungsverfahrens ist zu richten an die Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank, Postfach 10 06 02, 60006 Frankfurt am Main. Nähere Informationen finden sich unter https://www.bundesbank.de/de/service/schlichtungsstelle/.
(3) Anrufung der bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eingerichteten Verbraucherschlichtungsstelle
Bei Streitigkeiten aus der Anwendung

  • der Vorschriften des Kapitalanlagegesetzbuchs, wenn an der Streitigkeit Verbraucher beteiligt sind, oder

  • sonstiger Vorschriften im Zusammenhang mit Verträgen, die Bankgeschäfte nach § 1 Absatz 1 Satz 2 des Kreditwesengesetzes oder Finanzdienstleistungen nach § 1 Absatz 1a Satz 2 des Kreditwesengesetzes betreffen, zwischen Verbrauchern und nach dem Kreditwesengesetz beaufsichtigten Unternehmen,

kann die bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eingerichtete Verbraucherschlichtungsstelle angerufen werden. Der Antrag auf die Durchführung des Schlichtungsverfahrens ist zu richten an die Schlichtungsstelle bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Referat VBS 12, Marie-Curie-Straße 24-28, 60439 Frankfurt am Main, E-Mail schlichtungsstelle@bafin.de. Weitere Informationen zur Schlichtungsstelle sowie Informationen über das Verfahren kann der Kunde über die Suchfunktion auf der Webseite der BaFin (Stichwort „Schlichtungsstelle“) abrufen.

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