Verbraucher-Ombudsperson

Wenn du mit der Bearbeitung deiner Beschwerde nicht zufrieden bist, nachdem du eine endgültige Antwort vom

erhalten hast, kannst du Folgendes tun: Übermittle deine Beschwerde zur weiteren Prüfung an Klarna’s Verbraucher-Ombudsperson.

Die Verbraucher-Ombudsperson bearbeitet jede Beschwerde unparteiisch. Nach Eingang deiner Beschwerde wird sie die bisherige Bearbeitung deines Anliegens überprüfen und entscheiden, ob die bisherige Entscheidung geändert werden soll oder nicht. Du erhältst eine Antwort, sobald eine endgültige Entscheidung getroffen wurde – jedoch nicht länger als 10 Arbeitstage nach dem Eingang deiner Anfrage bei der Verbraucher-Ombudsperson.

 

Wenn du bisher noch keine Beschwerde bei Klarna eingereicht hast, musst du dich zunächst an Klarna’s Kundenservice wenden. Die Verbraucher-Ombudsperson hat das Recht, deine Anfrage abzulehnen, wenn der

vor deiner Beschwerde bei der Ombudsperson noch keine Gelegenheit hatte, deine Angelegenheit zu beurteilen. Weitere Informationen darüber, wie du eine Beschwerde bei Klarna einreichen kannst, und über Klarna’s Beschwerdeverfahren findest du .

 

Um eine Prüfung deiner Beschwerde durch die Verbraucher-Ombudsperson zu beantragen, fülle bitte das nachstehende Formular aus. Du erhältst innerhalb eines Werktages eine Bestätigung via E-Mail, wenn deine Eingabe die oben genannten Voraussetzungen für eine Prüfung durch die Verbraucher-Ombudsperson erfüllt.

Wurde deine Beschwerde bereits von unserem Kundenservice bearbeitet?

Die Verbraucher-Ombudsperson überprüft Anliegen nur, wenn diese zuvor bereits durch unseren Kundenservice bearbeitet wurden.

kannst du unseren Kundenservice direkt kontaktieren.

Möchtest du, dass die Verbraucher-Ombudsperson das Ergebnis deiner früheren Beschwerde neu überprüft?

Durch Ankreuzen dieses Kästchens bestätige ich, dass ich den Hinweis gelesen habe. Hinweis: Die Verbraucher-Ombudsperson prüft unparteiisch Beschwerden, die zuvor bereits von Klarnas Kundenservice bearbeitet wurden. Wenn du noch keine Beschwerde bei Klarna eingereicht hast, solltest du dies zuerst tun.

Die Referenznummer für deine Beschwerde findest du in der Betreffzeile der E-Mails, die du von Klarnas Kundenservice erhalten hast. Wenn du noch keine Referenznummer hast oder noch nicht mit dem Kundenservice in Kontakt warst, solltest du das bitte nachholen, bevor du weitermachst.

Du hast die Möglichkeit, relevante Dokumente für deinen Fall einzureichen, die du noch nicht mit Klarna geteilt hast. Bitte beachte, dass die Verbraucher-Ombudsperson Zugang zu deiner gesamten gespeicherten Kommunikation mit dem Kundenservice von Klarna hat.

Wenn Sie die Form übermitteln, stimmen Sie Klarna's

zu.

Ich benötige sonstige Hilfe. Bitte wende dich hierbei an unseren

.

Wenn du mit der Entscheidung der Verbraucher-Ombudsperson nicht zufrieden bist, hast du das Recht, dein Anliegen beim National Dispute Board in Schweden (ARN) einzureichen. ARN ist eine staatliche Agentur, deren Aufgabe es ist, Streitigkeiten zwischen Verbraucher:innen und Gewerbetreibenden unparteiisch und kostenlos zu schlichten. Du hast außerdem die Möglichkeit, dich an deine örtliche Verbraucherschutzbehörde zu wenden.

 

So erreichst du das National Dispute Board in Schweden (ARN):
Webseite:


Addresse: PO Box 174, 101 23 Stockholm, Sweden

 

Die Europäische Kommission bietet eine Online-Plattform zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten im grenzüberschreitenden elektronischen Handel an. Über diese Plattform kannst du dein Anliegen in allen EU-Amtssprachen melden. Du erreichst die Plattform über den folgenden Link.