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Müssen Sie Maßnahmen ergreifen um zu prüfen, ob Klarna weiterhin geeigneter Datenverarbeiter für Sie ist?

Nein! In der Beziehung zwischen zwei separaten Datenverarbeitern, auf die all unsere Kooperationsverträge aufbauen, sieht die DSGVO keine vertiefteren Prüfpflichten vor.  Da wir Ihnen in den Kooperationsverträgen zugesichert haben gemäß des geltenden Rechts agieren, gilt dies auch für die DSGVO. Des weiteren unterliegt Klarna als regulierte Bank strengen wesentlichen weitergehenden aufsichtsrechtlichen Anforderungen im Bereich Datenschutz und IT-Sicherheit und ist deshalb weiterhin ein zuverlässiger Vertragspartner für Sie.